Die IG als öV-Killer?
In einem demokratischen Prozess stossen Vorhaben auch auf Kritik. Hier zwei Einwände, welche wir ab und zu hören und unsere Antworten / Gedanken dazu:
Einwand: „Der öV im Buechibärg funktioniert nur Dank den Schülertransporten; sonst lässt er sich nicht finanzieren.“
Hintergrundinformation: öV werden in der Schweiz nur durch die öffentliche Hand (Kanton) mitfinanziert, wenn ein gewisser Auslastungsgrad der öffentlichen Verkehrsmittel (Linien) nachgewiesen werden kann. Im Bezirk Bucheggberg wird die Auslastung – damit eine Subvention gesprochen werden kann – nur erreicht, weil Schüler*innen die Linien nutzen, um zwischen Schul- und Wohnort zu pendeln.
Antwort/Gedanken: Wir möchten in dieser Frage nicht nur schwarz/weiss denken; „mit Schulbus-System kein öV mehr im Buechibärg!“. Das ist uns zu kurz gegriffen: für die Sekundarstufe 1 sehen wir auch weiterhin den öV als Schülertransportmittel; die im Mai 2020 eingereichte Petition richtet sich an die Bedürfnisse der Primarstufe (inkl. Kindergarten). Zudem sollen für die öV-Linien im Bezirk innovative Geschäftsmodelle angedacht/diskutiert werden, welche den Bedürfnissen (und der sehr unterschiedlichen Nutzung was die Anzahl der Fahrgäste angeht) unserer Region entspricht. Auf einige Linien (die exakt auf den Schulbetrieb abgestimmt sind) werden nur in seltenen Ausnahmefällen, andere Fahrgäste beobachtet. Die IG führt auf gewissen Linien tägliche Beobachtungen durch, welche bestätigen, dass der öV Transport ausschliesslich für Schulkinder ausgelegt ist!
Gerade am Wochenende verkehren sehr viele öV Kurs in unserem Bezirk mit einer äusserst geringen Belegung. Die vereinzelt mitfahrenden Passagiere könnten auch in wesentlich kleineren Fahrzeugen transportiert werden. Mit Wille und Einsatz können (gerade auch unter Nutzung neuer Technologien) Möglichkeiten gefunden und erarbeitet werden.
Einwand: „Das von euch geforderte System belastet die Gemeinden!“. Antwort/Gedanken: Lassen sich Schülertransporte nicht ins öV-Transportsystem integrieren, übernimmt der Kanton die Finanzierung. diese Finanzierung. Diese Regel sollte bspw. zur Anwendung kommen, wenn die Zumutbarkeit nicht gegeben ist. Und genau über diese Zumutbarkeit sollten wir verhandeln und nachdenken. Zudem ist die Schule (und in unserem Fall die dazu gehörende Transportleistung) auch ein Standortvor- oder eben -nachteil. Auch der Verlust von einem Standortvorteil kann sich auf das Budget von Gemeinden auswirken (Wegzug von Familien, keine Neuzuzüger etc.). Über die Zumutbarkeit der öV-Nutzung gibt es auch grundlegende Aussagen (vgl. Link), diese werden nach der Meinung der IG Schüler*transporte noch nicht vollkommen umgesetzt.
Wir sind der Meinung, dass mit politischem Wille und einem entsprechenden Dialog, Möglichkeiten gefunden werden können. Sein wir mutig und packen wir es an!
Nach dieser Darstellung ist es für 4-5 jährige Kinder nicht zumutbar den öV auf dem Schulweg zu nutzen (Quelle: vgl. Link oben). Die IG hat ein Rechtsgutachten (vgl. Link) erstellen lassen, in welchem verschiedene Fragen zum Schülertransport beantwortet werden. Darin ist auch festgehalten, dass der Schulträger (in unserem Fall der Schulverband) die Verantwortung der Kinder im Bus zu übernehmen hat. Diese Verantwortung wird aus Sicht der IG auf dem Kindergarten-Kurs (morgens zum Schulstandort) wahrgenommen. Auf den übrigen Transporten wird das Gotti-/Götti-Prinzip angewandt, welches ein pädagogisches Setting ist. Eine Delegation der Aufsichtspflicht (durch den Schulverband) auf Kinder ist im juristischen Sinn nicht möglich, da Kinder nach Schweizer Gesetzgebung nicht handlungsfähig sind und so den Auftrag zur „Aufsicht“ nicht an sie delegiert werden kann.