2 Fragen an den Regierungsrat – 2 Antworten

Am 7. Juli 2020 haben wir dem Solothurner Regierungsrat (zHd Herren RR Ankli und Fürst) zwei konkrete Fragen gestellt.

  1. Die Zumutbarkeit für kleine Kinder, den öV auf dem Schulweg zu geben wird durch Fachpersonen als NICHT gegeben bezeichnet (vgl. hier). Wir haben den Regierungsrat um Stellungnahme gebeten.
  2. Gemäss dem der IG vorliegenden Rechtsgutachten, obliegt die Aufsicht der Kinder während dem Transport dem Schulverband. Dies wird nur teilweise (Fahrt am Morgen an den Schulstandort) wahrgenommen. Eine Delegation (d.h. Übertragung) der Aufsicht an Minderjährige (z.B. Götti / Gotte) ist juristisch nicht möglich. Wir haben den Regierungsrat um Stellungnahme zu diesem Fakt gebeten.

Hier finden Sie die Antwort des Regierungsrates

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Info-Anlass für Eltern 11.9.20 um 19.30h MZH Lüterswil

Seit der Petition vom Mai 2020 und zum Schulstart im August 2020 erreichen uns sehr viele Fragen, Anliegen und Ideen zum Schülertransport im Bucheggberg. So haben wir uns entschieden einen Eltern-Abend durchzuführen. Wir wollen:

  • rechtlichen Rahmenbedingungen darlegen
  • die Mechanismen bei Entscheidungen erklären
  • die bisherigen Massnahmen / Aktivitäten der IG (seit 2011) darlegen
  • Fragen beantworten
  • die Anliegen der Anwesenden aufnehmen und diskutieren
  • mit den Anwesenden über mögliche künftige Massnahmen diskutieren

Die Einladung richtet sich an alle interessierten Eltern von Schüler*innen, welche im Bucheggberg zur Schule gehen. Erfahrungsgemäss wird v.a. die Transportsituation an bzw. von den Schulstandorten Lüterkofen und Messen diskutiert (also Kindergarten und Primarschule). Teilnehmende Eltern müssen nicht Mitglieder der IG sein. – Aufgrund der Covid19-Situation dürfen nur 60 Personen teilnehmen und eine Anmeldung ist obligatorisch. Die in der Anmeldung erfassten Daten werden via Gemeindeverwaltung Lüterswil-Gächliwil an die zuständigen kantonalen „Tracing“-Behörden gesandt. Es gilt an diesem Anlass Maskenpflicht. Die übrigen Schutzmassnahmen (z.B. Desinfektion) wurden mit dem Gemeindepräsidium abgestimmt.

Anmeldung bis 31.8.20 – bitten nutzen Sie unser online Formular. Die eingegangenen Anmeldungen werden nicht bestätigt. Ist die Teilnehmer*innenzahl von 60 erreicht. Wir auf dieser Seite ein Hinweis platziert.

Für Fragen erreichen Sie uns unter lorenzprobst@bluewin.ch. Wir freuen uns auf einen spannenden Austausch.

Für die IG Schülertransporte, Lorenz Probst

Zumutbarkeit der Nutzung von öV für (kleine) Kinder

Wie bereits im Betrag zu den rechtlichen Grundlagen dargestellt, kann der Kanton auch Schülertransporte ausserhalb des öV finanzieren. Es gilt:  Lassen sich Schülertransporte nicht ins öV-Transportsystem integrieren, übernimmt der Kanton die Finanzierung.  diese Finanzierung. Diese Regel sollte bspw. zur Anwendung kommen,  wenn die Zumutbarkeit nicht gegeben ist. Und genau über diese Zumutbarkeit sollten wir verhandeln und nachdenken.  Über die Zumutbarkeit der öV-Nutzung gibt es auch grundlegende Aussagen (vgl. Link), diese werden nach der Meinung der IG Schüler*transporte noch nicht vollkommen umgesetzt. 

Wir sind der Meinung, dass mit politischem Wille und einem entsprechenden Dialog, Möglichkeiten gefunden werden können. Sein wir mutig und packen wir es an!

Nach dieser Darstellung ist es für 4-5 jährige Kinder nicht zumutbar den öV auf dem Schulweg zu nutzen (Quelle: vgl. Link oben). Die IG hat ein Rechtsgutachten (vgl. Link) erstellen lassen, in welchem verschiedene Fragen zum Schülertransport beantwortet werden. Darin ist auch festgehalten, dass der Schulträger (in unserem Fall der Schulverband) die Verantwortung der Kinder im Bus zu übernehmen hat. Diese Verantwortung wird aus Sicht der IG auf dem Kindergarten-Kurs (morgens zum Schulstandort) wahrgenommen. Auf den übrigen Transporten wird das Gotti-/Götti-Prinzip angewandt, welches ein pädagogisches Setting ist. Eine Delegation der Aufsichtspflicht (durch den Schulverband) auf Kinder ist im juristischen Sinn nicht möglich, da Kinder nach Schweizer Gesetzgebung nicht handlungsfähig sind und so den Auftrag zur „Aufsicht“ nicht an sie delegiert werden kann.  

IG als öV Killer?

Die IG als öV-Killer?

In einem demokratischen Prozess stossen Vorhaben auch auf Kritik. Hier zwei Einwände, welche wir ab und zu hören und unsere Antworten / Gedanken dazu:

Einwand: „Der öV im Buechibärg funktioniert nur Dank den Schülertransporten; sonst lässt er sich nicht finanzieren.“ 

Hintergrundinformation: öV werden in der Schweiz nur durch die öffentliche Hand (Kanton) mitfinanziert, wenn ein gewisser Auslastungsgrad der öffentlichen Verkehrsmittel (Linien) nachgewiesen werden kann. Im Bezirk Bucheggberg wird die Auslastung – damit eine Subvention gesprochen werden kann – nur erreicht, weil Schüler*innen die Linien nutzen, um zwischen Schul- und Wohnort zu pendeln. 

Antwort/Gedanken: Wir möchten in dieser Frage nicht nur schwarz/weiss denken; „mit Schulbus-System kein öV mehr im Buechibärg!“. Das ist uns zu kurz gegriffen: für die Sekundarstufe 1 sehen wir auch  weiterhin den öV als Schülertransportmittel; die im Mai 2020 eingereichte Petition richtet sich an die Bedürfnisse der Primarstufe (inkl. Kindergarten). Zudem sollen für die öV-Linien im Bezirk innovative Geschäftsmodelle angedacht/diskutiert werden, welche den Bedürfnissen (und der sehr unterschiedlichen Nutzung was die Anzahl der Fahrgäste angeht) unserer Region entspricht. Auf einige Linien (die exakt auf den Schulbetrieb abgestimmt sind) werden nur in seltenen Ausnahmefällen, andere Fahrgäste beobachtet. Die IG führt auf gewissen Linien tägliche Beobachtungen durch, welche bestätigen, dass der öV Transport ausschliesslich für Schulkinder ausgelegt ist!

Gerade am Wochenende verkehren sehr viele öV Kurs in unserem Bezirk mit einer äusserst geringen Belegung. Die vereinzelt mitfahrenden Passagiere könnten auch in wesentlich kleineren Fahrzeugen transportiert werden.  Mit Wille und Einsatz können (gerade auch unter Nutzung neuer Technologien) Möglichkeiten gefunden und erarbeitet werden. 

Einwand: „Das von euch geforderte System belastet die Gemeinden!“. Antwort/Gedanken: Lassen sich Schülertransporte nicht ins öV-Transportsystem integrieren, übernimmt der Kanton die Finanzierung.  diese Finanzierung. Diese Regel sollte bspw. zur Anwendung kommen,  wenn die Zumutbarkeit nicht gegeben ist. Und genau über diese Zumutbarkeit sollten wir verhandeln und nachdenken. Zudem ist die Schule (und in unserem Fall die dazu gehörende Transportleistung) auch ein Standortvor- oder eben -nachteil. Auch der Verlust von einem Standortvorteil kann sich auf das Budget von Gemeinden auswirken (Wegzug von Familien, keine Neuzuzüger etc.). Über die Zumutbarkeit der öV-Nutzung gibt es auch grundlegende Aussagen (vgl. Link), diese werden nach der Meinung der IG Schüler*transporte noch nicht vollkommen umgesetzt. 

Wir sind der Meinung, dass mit politischem Wille und einem entsprechenden Dialog, Möglichkeiten gefunden werden können. Sein wir mutig und packen wir es an!

Nach dieser Darstellung ist es für 4-5 jährige Kinder nicht zumutbar den öV auf dem Schulweg zu nutzen (Quelle: vgl. Link oben). Die IG hat ein Rechtsgutachten (vgl. Link) erstellen lassen, in welchem verschiedene Fragen zum Schülertransport beantwortet werden. Darin ist auch festgehalten, dass der Schulträger (in unserem Fall der Schulverband) die Verantwortung der Kinder im Bus zu übernehmen hat. Diese Verantwortung wird aus Sicht der IG auf dem Kindergarten-Kurs (morgens zum Schulstandort) wahrgenommen. Auf den übrigen Transporten wird das Gotti-/Götti-Prinzip angewandt, welches ein pädagogisches Setting ist. Eine Delegation der Aufsichtspflicht (durch den Schulverband) auf Kinder ist im juristischen Sinn nicht möglich, da Kinder nach Schweizer Gesetzgebung nicht handlungsfähig sind und so den Auftrag zur „Aufsicht“ nicht an sie delegiert werden kann.  

einige rechtliche Grundlagen

rechtliche Grundlagen...

Der Schüler*innentransport untersteht einer Anzahl recht komplexer Normen. So gibt es eidgenössische und kantonale Gesetze bzw. Verordnungen, welche den Schülertransport regeln bzw. beeinflussen. Die IG Schultransporte Bucheggberg hat bereits auf eidgenössischer Ebene (National-/Ständerat, Bundesrat und Bundesverwaltung) Vorstösse zur Anpassung bzw. zur Auslegung & Anwendung von Nomen angestossen. Auf kantonaler Ebene haben wir auch Vorstösse unternehmen – leider ohne Erfolg. Es bleibt nichts anderes übrig als – im ständigen Dialog mit den Verantwortlichen auf allen Ebenen (Gemeinde, Kanton und Bund) – auf unsere Situation Aufmerksam zu machen. Letztendlich haben wir als Bürger*innen auch mit einem Stimm- und Wahlrecht eine gewisse Einflussnahme. Eine Änderung braucht einen breiten politischen Konsens! – Bleiben wir dran …es bleibt wichtig, einige der zentralen geltenden Rechtsgrundlagen zum Schüler*innentransport zu kennen. Auf dieser Seite erfolgt eine kurze Darstellung.

Im öV gelten für Kinder (im Gegensatz zum Transport in Personenwagen) keine speziellen Sicherheitsvorschriften. Hingegen gelten „scharfe“ Vorschriften in Schulbussen; vgl. hier: (vgl. eidg. Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen; Art. 123a Abs. 1 [Gurtenpflicht sowie u.U. Kindersitzpflicht für Schulbusse])

Wir haben gesehen, dass gesetzliche Normen sehr rasch angepasst werden können (Covid19-Krise). Es war grossartig, wie rasch bspw. die Covid-19-Kredite für Unternehmen bereit gestellt werden konnten. Wo ein politischer Wille ist, ist auch ein Weg. Darum brauchen wir eine breite Unterstützung, um eine gute Lösung ausarbeiten zu können.

Warum gelten im öV keine Sicherheitsvorschriften für den Transport von Kindern? – Der Gesetzgeber geht von öV-Bussen aus, welch in Städten/Agglomerationen verkehren. Auf diesen Linien gibt es teilweise Haltestellen in sehr kurzen Intervallen, die Höchstgeschwindigkeit ist vielerorts gar unter 50 km/h.

Der Gesetzgeber hat bei der Formulierung der Sicherheitsvorschriften für Kinder in Bussen nicht an die Situation gedacht, in welcher Kinder über längere Strecken (ohne Bedienung von Haltestellen) auf Überlandstrecken mit Geschwindigkeitstoleranzen bis 80 km/h transportiert werden.

Im Bezirk Bucheggberg wurde bei der Zusammenlegung der Schulstandorte öV Linien geschaffen, um Kinder unter der Bedingung der kostengünstigen öV-Variante zu transportieren. Betrachtet man die Frequenz auf den Linien, welche für den Schülertransport gebraucht werden, stellt man sehr rasch fest, dass diese Linien grossmehrheitlich ausschliesslich zum Schülertransport dienen; man vergleiche etwa die Anzahl Schüler*innen im Verhältnis zu übrigen Fahrgästen oder die Fahrpläne, welche eindeutig auf die Stundenpläne der Schulen abgestimmt sind (Fahrzeiten, Frequenzen am Mittwoch-Nachmittag bzw. an schulfreien Tagen). Somit entsteht die Vermutung, dass öV gewählt wurde, um Kosten zu sparen und so die Sicherheitsbestimmungen für Schulbusse zu umgehen. Die Zeit ist gekommen, diese Missstände aufzudecken und eine krisenresidentes und kindsgerechtes und für die Kinder zumutbares Schüler-Transportsystem zu schaffen!

Die kantonale Verordnung macht die Übernahme der Transportkosten (auch im Schulbus!) durch den Kanton grundsätzlich möglich: bgs.so.ch/frontend/versions/pdf_file_with_annex/3507 – Es stellt sich die Frage der Zumutbarkeit. Zu beachten ist auch: bgs.so.ch/app/de/texts_of_law/732.1 – „3. Finanzierung“.

Die IG Schülertransporte bemängelt, dass de facto ein Schulbussystem installiert ist, de jure aber die Bestimmungen des öffentlichen Verkehrs zur Anwendung kommen. – Indizien dazu sind etwa die Fahrpläne aber auch die Beschilderung (Foto vom 13.6.20, Messen Schulhaus Räzlirain).

Helfer/innen laufend gesucht…

Um den Verkehrsdienst zu betreiben, benötigen wir laufen zuverlässige und motivierte Helfer/innen. Die Anforderungen:

  • Mindestalter: Besuch der 8. Klasse
  • zuverlässig, motiviert
  • Freude am Kontakt mit Kindern
  • Bereitschaft, die Schulung der Kantonspolizei zu absolvieren
  • Flexibilität, um Kurzeinsätze zu leisten (ein Einsatz dauert max. 15 Minuten)

Wir bieten: 

  • Kleines Entgeld
  • Sinnvolle Tätigkeit in der Gemeinde Schnottwil
  • Versicherung während dem Dienst

Melden Sie sich noch heute bei uns!

Verkehrsdienst Schnottwil – Wo? Wann? Wer?

Wann ist welche Strassenquerung gesichert? Ab bis wann sind die Lotsinnen und Lotsen im Dienst … 

Die Planung für das neue Schuljahr (ab August 2019) konnte erfolgreich abgeschlossen werden! Verstärkung durch neue Lotsinnen und Lotsen ist nach wie vor sehr gewünscht – Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! – Hier sind die aktuellen Einsatzzeiten/-orte zu finden!

Anmerkungen zum Betrieb? Interesse mitzuwirken? Rückmeldungen? Infos … gerne sind wir erreichbar!