2 Fragen an den Regierungsrat – 2 Antworten

Am 7. Juli 2020 haben wir dem Solothurner Regierungsrat (zHd Herren RR Ankli und Fürst) zwei konkrete Fragen gestellt.

  1. Die Zumutbarkeit für kleine Kinder, den öV auf dem Schulweg zu geben wird durch Fachpersonen als NICHT gegeben bezeichnet (vgl. hier). Wir haben den Regierungsrat um Stellungnahme gebeten.
  2. Gemäss dem der IG vorliegenden Rechtsgutachten, obliegt die Aufsicht der Kinder während dem Transport dem Schulverband. Dies wird nur teilweise (Fahrt am Morgen an den Schulstandort) wahrgenommen. Eine Delegation (d.h. Übertragung) der Aufsicht an Minderjährige (z.B. Götti / Gotte) ist juristisch nicht möglich. Wir haben den Regierungsrat um Stellungnahme zu diesem Fakt gebeten.

Hier finden Sie die Antwort des Regierungsrates

RRAntwortaufzweikonkreteFragen20aug20